Die für den 16.11.2020 geplante Mitgliederversammlung des Fördervereins kann aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen nicht stattfinden.
Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die für den 16.11.2020 geplante Mitgliederversammlung des Fördervereins kann aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen nicht stattfinden.
Ein Ersatztermin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Durch die Corona-Pandemie muss auch leider das urprünglich für den 06.06.2020 geplante Fest zum 50-jährigen Jubiläum der Gartenstadtschule verschoben werden.
Wir werden im nächsten Jahr 50 + 1 Jahr feiern und freuen uns Sie dann am Samstag, 03.07.2021 bei uns begrüßen zu dürfen.
Wir möchten uns schon jetzt bei unseren Sponsoren bedanken, die uns die Treue halten und auch bei der Organisation der Feier im nächsten Jahr unterstützen:
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Sparkasse Dieburg |
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Vereinigte Volksbank Maingau |
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Fraport |
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REWE Center Rodgau-Dudenhofen |
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Franco & Sohn Baudekoration |
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Metro Deutschland GmbH |
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Sowie die Eltern der Gartenstadtschüler und die Mitglieder des Fördervereins der Gartenstadtschule. |
Die 13 Kommunen und der Kreis Offenbach haben sich am Dienstag, 24.03.2020 darauf verständigt, den Einzug von Beiträgen für die Kinderbetreuung, egal ob Krippe, Kindertagesstätte, Tagespflege oder Schulkindbetreuung, befristet für den Monat April auszusetzen. Mit dem Essensgeld wird ebenso verfahren. Diese Absprache der Verwaltungschefs erfolgte während einer gemeinsamen Telefonkonferenz aller Bürgermeister mit der Kreisspitze. Nahezu täglich werden dort die Lage sowie die Auswirkungen der Corona-Verordnungen auf das öffentliche Leben und die Menschen im Kreis Offenbach besprochen. Ziel ist es, ein möglichst einheitliches Vorgehen im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen.
Gleichzeitig übernehmen die Kommunen und der Kreis vorerst bis Ende April die Finanzierung der Träger und Leistungserbringer von sozialer Infrastruktur, um diese zu erhalten. Sie folgen damit einer Empfehlung ihrer Spitzenverbände.
„Wir wollen damit die Eltern in diesen schwierigen Zeiten entlasten und die soziale Infrastruktur sichern“, so der gemeinsame Tenor der Bürgermeister und des Sozialdezernenten des Kreises Carsten Müller. „Derzeit fragen sich alle, ob Eltern oder Sozialverbände, wer zahlt was. Hier schaffen wir Planungssicherheit.“ Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Satzungen und Zahlungsläufe vor Ort, wird es mehrere Wege geben. Sind Abbuchungen für April bereits gelaufen oder Zahlungen schon angewiesen, wird um Verständnis gebeten, dass verwaltungsaufwendige Rückerstattungen vermieden werden sollen. In diesen Fällen werden Verrechnungen mit zukünftigen Gebührenzahlungen angestrebt.
Die Schule bietet eine Notbetreuung durch Lehrkräfte an, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/ die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehören:
Die Notbetreuung würde für Betreuungskinder von 7.00 – 17.00 Uhr gelten und für Kinder die nicht in der regulären Betreuung angemeldet sind von 7.30 Uhr bis 12.50 Uhr.
Wer zu dem genannten Personenkreis gehört und die Notbetreuung für sein Kind in Anspruch nehmen möchte meldet dies bitte umgehend den Elternbeiräten.
Im Moment spielt die Ausbreitung des Coronavirus eine große Rolle. Daher besprechen wir in regelmäßigen Abständen im Unterricht intensiv die Hygieneregeln, mit der Bitte an Sie, dies auch zu Hause zu besprechen und auf die Einhaltung zu achten.
Hygieneregeln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:
Wie kann ich mich schützen?
Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, weiterhin einfache Hygieneregeln zu beachten:
Infoblatt-Bildungseinrichtungen-Coronavirus
Des Weiteren haben wir z.Zt. eine große Anzahl an Kindern die an einer Magen-Darm-Erkrankung leiden. Bitte berücksichtigen Sie auch in diesem Fall die Hinweise des Kreises Offenbach:
„[…] Erkrankte Kinder sollen die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn sie mindestens 2 Tage keine Krankheitszeichen mehr haben. Dies gilt ebenso für erkrankte MitarbeiterInnen.
Konsequentes Händewaschen nach dem Toilettenbesuch und vor dem Essen ist für alle die wichtigste Maßnahme zum Eigenschutz und zum Schutz anderer. Alle Kinder müssen in der Technik des Händewaschens unterwiesen werden. Es dürfen nur Flüssigseifen aus Spendern und Einmalhandtücher verwendet werden.“